Wissenswertes von A bis Z

Damit der Umzug in unsere Einrichtung so reibungslos wie möglich verläuft: Auf dieser Seite erhalten künftige Bewohner und ihre Angehörigen wichtige Informationen und wertvolle Hinweise, die den Aufnahmeprozess für beide Seiten erleichtern.

Anmeldung

Sie können sich vorstellen, dass Sie oder einer Ihrer Angehörigen sich bei uns wohlfühlt? Dann vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch mit uns. Wir informieren Sie umfassend und leiten die ersten Schritte der Anmeldung in die Wege.

 

 

Wir freuen uns auf Sie: Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 4263 910600 oder direkt über unser Kontaktformular.

Pflegegrade

Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, hat er aufgrund der gesetzlichen Pflegeversicherung prinzipiell Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Um möglichst jedem Schweregrad und jeder Pflegesituation gerecht zu werden, hat die Pflegekasse die Bedürftigkeit nach Pflegegraden eingeteilt.

 

Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung

Personen, die eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit haben,

mindestens 12,5 Punkte von 100 Punkten

 

Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung

Eine erhebliche Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegegrad 2 liegt vor, wenn die hilfsbedürftige Person mindestens 27 Punkte erreicht. Der Pflegegrad 2 ist mit der alten Pflegestufe I vergleichbar

 

Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung

Eine schwere Beeinträchtigung nach dem Pflegegrad 3 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 47,5 Punkte erreicht. Der Pflegegrad 3 ist mit der alten Pflegestufe II vergleichbar

 

Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung

Schwerste Beeinträchtigung nach dem Pflegegrad 4 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 70 Punkte erreicht. Der Pflegegrad 4 ist mit der alten Pflegestufe III vergleichbar

 

Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische                                  Versorgung

Den höchsten Grad der Pflegebedürftigkeit erfüllt derjenige, der im Scoring mindestens 90 von 100 Punketen erreicht. Der Pflegegrad 5 ist etwa mit der alten Pflegestufe III + Härtefall vergleichbar

 

 

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